Beratung

TSM Beratung

Sicherheit am Puls der Zeit.

Haben Sie als Sicherheitsunternehmer Fragen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten?

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS)?

Haben Sie als Auftraggeber von Sicherheitsdienstleistungen Fragen zur Auswahl des richtigen Sicherheitsunternehmens?

Wir beantworten Ihre Fragen zu den Themen:
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Aus- und Weiterbildung in der Sicherheitsbranche für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Personalauswahl
  • Qualitätssicherung bei Sicherheitsdienstleistungen
  • Sicherheit auf Geschäftsreisen
  • Teilnahme an Ausschreibungen
  • Unternehmenssicherheit und Werkschutz
  • Veranstaltungsschutz
  • Zulassungsvoraussetzungen nach § 34a GewO

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.
Werner von Siemens, 1880

Wir beraten Sie zum Thema Arbeitsschutz und unterstützen Sie unter anderem bei:
  • der Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb
  • der Festlegung von Arbeitsschutzzielen
  • der Einrichtung eines geprüften Arbeitsschutz-Management-Systems (AMS)
  • der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter bezüglich der für sie geltenden Unfallverhütungsvorschriften
  • der Beratung und Schulung Ihrer internen Sicherheitsbeauftragten
  • der Auswahl Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gesetzesauszüge zum Arbeitsschutz

§ 3 ArbSchG - Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat
die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten
anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
anzustreben.
§ 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
§ 6 ASiG - Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der
Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der
Arbeit zu unterstützen.

Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Veranstaltungen

Sicherheit ist ein Zustand oder eine Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens ab einer bestimmten Schwere mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist.

Unternehmenssicherheit

Das optimale Sicherheitskonzept für Ihr Unternehmen ist eine Arbeitsgrundlage, die Ihnen aufzeigt, welches Gefährdungspotenzial für Personen- und Sachwerte besteht und welche Möglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen Ihnen zur Verfügung stehen sowie finanzierbar und realisierbar sind, um den gewünschten Sicherheitszustand zu erreichen.
Empfehlenswert ist es, bereits bestehende Sicherheitsstrukturen regelmäßig zu prüfen und zu modernisieren. Eine Schwachstellenanalyse durch unser Expertenteam macht schnell deutlich, wie zuverlässig Ihr Werkschutz funktioniert und wie sicher Ihre Daten sind.

Wir beraten und schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten gerne vor Ort.

Veranstaltungsschutz

Besonders bei der Planung und Organisation von Großveranstaltungen ist die Abstimmung der logistischen und sicherheitsrelevanten Vorkehrungen aller Beteiligten untereinander unerlässlich. Nur so kann auch in Ausnahmesituationen ein reibungsloser Ablauf erforderlicher Maßnahmen gewährleistet werden.
THARROS Sicherheitsmanagement liefert Betreibern, Veranstaltern, Behörden und Sicherheitsdienstleistern ein transparentes Veranstaltungsschutzkonzept, das allen mitwirkenden Stellen zur Verfügung steht und von diesen geprüft und bestätigt wird.

Hier ist das Ziel, Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr aufzuzeigen und gleichzeitig ein professionelles Notfallmanagement bereitzustellen, das bei unerwarteten Schadensereignissen einfach umsetzbar ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Keep it simple heißt die Devise.

Wir betreuen Veranstalter und Ordnungsdienstleiter von der Planungs- und Vorbereitungsphase, über die Durchführung, bis hin zur Nachbereitung ihrer Veranstaltung.

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